Vorrangprüfung in Baden-Württemberg ausgesetzt

20150702_090249722_iOSBisher durften Asylbewerber und Geduldete in den ersten fünfzehn Monaten nach ihrer Ankunft nur dann einen Job annehmen, wenn kein EU-Arbeitnehmer dafür zur Verfügung stand. Diese sogenannte Vorrangprüfung wird in ganz Baden-Württemberg nun für drei Jahre ausgesetzt. Das Arbeitsverbot in den ersten drei Monaten nach Ankunft bleibt jedoch bestehen. Und auch künftig muss die Ausländerbehörde zunächst eine Arbeitserlaubnis ausstellen. Geflüchtete aus den sogenannten sicheren Herkunftsländern profitieren nicht von der Neuregelung, für sie gilt weiterhin ein komplettes Arbeitsverbot.

Mit der Entscheidung, die so genannte Vorrangprüfung auszusetzen, ist eine immer wieder in Gesprächen mit Politikern vorgetragene Forderung der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer und -helferinnen erfüllt worden. Auch im Netzwerk Asyl haben wir oft genug die Erfahrung machen müssen, dass durch die Vorrangprüfung der Einstieg von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt erschwert wurde, denn die Unsicherheit über den Ausgang der Prüfung und die Bearbeitungsdauer hat viele Arbeitgebern abgeschreckt, Asylsuchende und Geduldete als Arbeitskräfte in Erwägung zu ziehen.

Um Geflüchtete vor ungünstigeren Arbeitsbedingungen zu schützen, werden die Beschäftigungsbedingungen wie schon bisher durch die Bundesagentur für Arbeit überprüft. Zu hoffen ist, dass diese Prüfung unbürokratisch und schnell erfolgt, damit die erhofften Verbesserungen schnell eintreten können.